Ev. Kita Kunterbunt
Leiterin Kerstin Leisring
Kastanienstr. 2a
65719 Hofheim a.Ts.
Tel: (06192) 38622

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Grundsätzlich nimmt die Kindertagesstätte alle mindestens dreijährigen Kinder auf. Sind nicht
genügend Plätze vorhanden, werden die Kinder in folgender Reihenfolge aufgenommen:

1. Kinder, die in Diedenbergen wohnen. Ältere Kinder erhalten gegenüber Jüngeren
    den Vorzug.

2. Kinder aus anderen Teilen der Stadt Hofheim. Dabei werden zunächst solche Kinder
    berücksichtigt, die bereits Geschwister in der Kindertagesstätte Diedenbergen haben
    und dann die übrigen Kinder. Die Aufnahme erfolgt auch hier nach dem Alter.

3. Kinder außerhalb Hofheims. Zuerst werden wiederum solche Kinder berücksichtigt,
    die bereits Geschwister in der Kindertagesstätte Diedenbergen haben und
    anschließend die übrigen Kinder. Die Aufnahme erfolgt auch hier altersgestaffelt.

Diese Reihenfolge gilt sowohl für Ganztagsplätze mit Mittagsverköstigung als auch für ´
Ganztagsplätze ohne Mittagessen.

Auf Anfrage der Betroffenen können in sozialen Notlagen Kinder unabhängig von Alter und
Ortsansässigkeit bevorzugt aufgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet der
Kirchenvorstandsvorsitzende in Absprache mit der Kindergartenleitung.

Folgende schriftliche Unterlagen sind bis zum Tag der Aufnahme vorzulegen:

1. der von den Personensorgeberechtigten unterzeichnete Kindergartenvertrag mit der
    rechtsverbindlichen Anerkennung der Kita-Ordnung,

2. die ärztliche Bescheinigung, dass das Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten und
    keine Einwände gegen die Aufnahme in die Kindertagesstätte bestehen und

3. die Abholregelung, durch die die Personen benannt werden, die berechtigt sind,
    das Kind abzuholen.

Grundsätzlich findet vor jeder Aufnahme ein persönliches Gespräch mit der Leitung der
Kindertagesstätte statt indem die Aufnahmekriterien besprochen werden und eine
Hausführung durchgeführt wird.

Kurz bevor das Kind die Einrichtung besucht, findet ein Eingangsgespräch mit den jeweiligen
ErzieherInnen der Gruppe und den Erziehungsberechtigten statt.